Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 24. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Legeine Ltd., handelnd unter der Marke EchtSquad (nachfolgend „EchtSquad"), und ihren Kunden über Dienstleistungen in den Bereichen virtuelle Assistenz und Remote-Fachkräfte, Websites und Webdesign, Software- und App-Entwicklung, KI-Agenten und Automatisierung, E-Mail-Marketing, SEO, Online-Marketing, CRM und Vertrieb, E-Commerce, Design sowie Daten und Beratung.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn EchtSquad ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) EchtSquad erbringt die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen. Art, Umfang, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Werk (z. B. eine Website oder Software) geschuldet ist, handelt es sich um Dienstleistungen. EchtSquad schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden nach dem Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg – insbesondere keine Rankings, Reichweiten, Umsätze oder Anfragezahlen.
(3) EchtSquad setzt zur Unterstützung KI-Systeme ein. Ergebnisse werden von Menschen geprüft, soweit dies vereinbart oder nach Art der Leistung erforderlich ist. Der Kunde bleibt für den rechtskonformen Einsatz von KI-Agenten in seinem Geschäftsbetrieb verantwortlich, insbesondere für Informationspflichten gegenüber seinen eigenen Kunden.
(4) EchtSquad darf sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer, Remote-Fachkräfte) bedienen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist unverbindlich und stellt kein Angebot dar. Auf Anfrage erstellt EchtSquad ein kostenloses Angebot.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (E-Mail genügt) annimmt oder EchtSquad die Beauftragung in Textform bestätigt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt eine Ansprechperson.
(2) Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Daten, Marken) frei von Rechten Dritter sind, und stellt EchtSquad von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen.
(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Bleibt die Mitwirkung trotz Aufforderung aus, kann EchtSquad den Vertrag kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot genannte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.
(2) Einmalige Projekte werden nach den im Angebot vereinbarten Meilensteinen abgerechnet, laufende Leistungen monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug per Überweisung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist EchtSquad berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
§ 6 Laufzeit und Beendigung
(1) Einmalige Projekte enden mit der Abnahme bzw. Übergabe des Arbeitsergebnisses.
(2) Laufzeit und Kündigungsfristen laufender Leistungen (monatliche Betreuung, Remote-Fachkräfte, dediziertes Team) werden im jeweiligen Angebot transparent festgelegt.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Abnahme und Nutzungsrechte
(1) Soweit ein Werk geschuldet ist, erklärt der Kunde die Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung. Erfolgt keine Erklärung und werden keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt das Werk als abgenommen. Die produktive Nutzung gilt als Abnahme.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen. Bei individuell entwickelter Software wird der Quellcode übergeben.
(3) Vorbestehende Komponenten, Frameworks, Bibliotheken und Werkzeuge von EchtSquad oder Dritten (insbesondere Open Source) bleiben hiervon ausgenommen und unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
(4) EchtSquad darf den Kunden und das Projekt in anonymisierter Form als Referenz nennen. Eine Nennung mit Firmennamen erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
§ 8 Remote-Fachkräfte
(1) Bei der Bereitstellung von Remote-Fachkräften erbringt EchtSquad Dienstleistungen durch eigenes Personal oder beauftragte Subunternehmer. Ein Arbeitsverhältnis zwischen Kunde und Fachkraft entsteht nicht. Aufgaben werden im Rahmen der vereinbarten Aufgabenbeschreibung abgestimmt.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten monatlichen Stundenkontingent. Nicht genutzte Stunden verfallen zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Ist der Kunde mit einer Fachkraft nicht zufrieden, stellt EchtSquad innerhalb angemessener Frist eine Ersatzkraft.
§ 9 Gewährleistung
Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass EchtSquad zunächst nacherfüllen darf. Für Dienstleistungen wird kein bestimmter Erfolg geschuldet (§ 2 Abs. 2). Für die Entscheidungen Dritter – etwa Plattformen, Suchmaschinen, Werbenetzwerke oder App-Stores – übernimmt EchtSquad keine Gewähr.
§ 10 Haftung
(1) EchtSquad haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate des betroffenen Vertrags.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Kunde stellt EchtSquad von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen Angaben oder rechtswidrigen Inhalten des Kunden beruhen.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht öffentlichen Informationen vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Soweit EchtSquad personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen AGB: service@echtsquad.com